Bochum 02.05.2023

Bochum den 02.05.2023

An die Mitglieder des Bundesvorstandes, Beirates, Landesbeauftragte und -vorstände, Regionalgruppen und JuPa

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele von Ihnen haben die Unruhe in der dPV in den letzten Wochen vielleicht gespürt, einige sind vielleicht durch Telefonate oder Mails irritiert.

Um möglichen Spekulationen ein Ende zu setzen, möchte der Vorstand Sie darüber informieren, was in den letzten Wochen geschehen ist und welche Konsequenzen sich möglicherweise für die dPV ergeben

Wie Sie wissen, wurde vor einigen Wochen ein neuer Geschäftsführer eingestellt. Im Verlaufe der Einarbeitungszeit kam es zu Differenzen zwischen dem bisherigen und dem neuen Geschäftsführer. Statt sich in dieser Angelegenheit an die Vorsitzende des Vorstandes oder den gesamten Vorstand zu wenden, suchte der neue Geschäftsführer Kontakt zu einem einzelnen Vorstandsmitglied und versorgte dieses mit einseitigen und unvollständigen betriebsinternen Informationen, aus denen dieses Vorstandsmitglied den Schluss zog, es könne betriebswirtschaftliche Fehler oder Unregelmäßigkeiten in der dPV geben.

Dies führte zu einer Reihe von Mails und Beschuldigungen durch das Vorstandsmitglied, das nicht einmal für den Bereich Kasse und Finanzen zuständig ist, in denen in unsachlichem Ton Vorwürfe gegen den alten Geschäftsführer erhoben wurden und gefordert wurde, er solle sofort die dPV verlassen.

Dabei stellt sich das Vorstandsmitglied als einzige Person dar, die in der Lage sei, mit den vermeintlichen Unregelmäßigkeiten aufzuräumen, ggf. unter Einschaltung der Staatsanwaltschaft.

Diesen Vorwürfen schloss sich ein weiteres Mitglied des Vorstandes an, ebentalls ohne die Vorwürfe oder die Unterlagen zu prüfen oder zu hinterfragen.

Am 31. März 2023 fand daraufhin ein kurzfristig anberaumtes Zoomgespräch des Vorstandes statt, in dem einvernehmlich vereinbart wurde, dass zeitnah eine Vorstandssitzung als Präsenzsitzung anberaumt werden solle, in der die Vorwürfe unter Hinzuziehung der entsprechenden Unterlagen und unter Begleitung der Aufklärung durch das Wirtschaftsprüferbüro geklärt und gegebenenfalls Beschlüsse im Hinblick auf sich daraus ergebende Konsequenzen gefasst werden sollten. Das Vorstandsmitglied, das an dieser Sitzung nicht teilnahm, erklärte sich für die Sitzung am 25. April 2023 bereit, seine Vorwürfe zu der nächsten Vorstandssitzung noch einmal sachlich und ohne Wertung zusammenzufassen, damit das die Möglichkeit habe, sie zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Diese Vorstandssitzung fand am 25. April 2023 statt. Die vereinbarte Aufstellung der Vorwürfe wurde bedauerlicherweise bis zur Sitzung nicht vorgelegt. Ein weiteres, die Vorwürfe unterstützende Vorstandsmitglied nahm an der Sitzung aus terminlichen Gründen nicht teil, teilte aber mit, dass es gegebenenfalls per Video teilnehmen würde, obwohl wegen der vor allem von diesem Vorstandsmitglied geforderten Einsicht in die Geschäftsunterlagen ausdrücklich eine Präsenzveranstaltung von zwei Tagen in der Geschäftsstelle gefordert worden war.

Das Vorstandsmitglied, das die Vorwürfe erhoben hatte, erschien in der Sitzung ohne vorherige Ankündigung mit einem Rechtsanwalt. Dieser stellte zwar nach kurzer Zeit selber fest, dass er kein Recht habe, ohne Zustimmung des Gremiums an der Sitzung teilzunehmen, setzte sich dennoch unaufgefordert hin und legte einige Akten aus seiner Tasche auf den Tisch. Anschließend verkündete er dem Vorstand, dass er, wenn er nicht an der Versammlung teilnehmen werde, die Staatsanwaltschaft informieren werde. Auf den Hinweis, dass seine Akten zum ersten unvollständig seien und diese Sitzung eigens anberaumt sei, um unter Zuhilfenahme aller Unterlagen die Vorwürfe zu prüfen und dies das Recht und die Pflicht des Vorstandes sei, ging er nicht ein. Er drohte vielmehr in der Folge erneut mit der Staatsanwaltschaft. Ein für einen Rechtsanwalt fragwürdiger und unseriöser Auftritt. Schließlich ging er, weil er merkte, dass der Vorstand wegen seines Auftritts in hohem Maße empört war. Das Vorstandsmitglied, das ihn mitgebracht hatte, folgte ihm und wiederholte selbst noch einmal die Drohung mit der Einschaltung der Staatsanwaltschaft.

Der mitgebrachte Rechtsanwalt forderte H…auf: „wir gehen jetzt“. Hatte als Vorstandsmitglied teilnehmen können, ist aber seinem Rechtsanwalt gefolgt.

Dieses Vorstandsmitglied, dessentwegen die Sitzung anberaumt war, um zu klären, ob die Vorwürfe gerechtfertigt waren, weigerte sich also an einer sachgerechten und nicht von Drohungen begleiteten Aufklärung teilzunehmen.

Der Vorstand findet dies bedenkenswert, dass ausgerechnet die beiden Vorstandsmitglieder, die massive Vorwürfe erhoben hatten und so gravierende Konsequenzen gefordert hatten, sich trotz rechtzeitiger Bekanntgabe der Sitzung nicht persönlich und anwesend an der Aufklärung beteiligt haben, obwohl gerade diese Aufklärung in ihrem besonderen Interesse sein sollte.

Der verbleibende Vorstand hat gemeinsam mit Herrn vom Wirtschaftsprüfungsbüro bis in den Abend hinein auf der Basis der in einer Reihe von Mails durcheinander vorgebrachten Vorwürfe diese geprüft. Wir werden uns in der nächsten Delegiertenversammlung ausreichend Zeit nehmen, Ihnen die Vorwürfe wie die Aufklärung bzw. das Ergebnis vorzutragen.

Zusammenfassend können wir aber an dieser Stelle schon folgendes sagen: Erstens:
Informationen sind nur dann von Wert, wenn man sie komplett erhält und sie versteht.

Zweitens: dem angedrohten Besuch der Staatsanwaltschaft sehen wir nach dieser Sitzung mit großer Gelassenheit entgegen.

Im Rahmen der Prüfung wurden Fehler festgestellt, für die der Verursacher arbeitsrechtlich sanktioniert wird. Dass Herr nicht mehr für die dPV tätig ist, haben Sie bereits erfahren.

Interessanterweise hat er, kurz nachdem das Vorstandsmitglied mit seinem Anwalt die Vorstandssitzung verlassen hat, geradezu fluchtartig die Geschäftsstelle verlassen.

Vermutlich, weil er glaubte oder inzwischen wusste, dass bekannt war, dass er Informationen hinter dem Rücken des Vorstandes aus der Geschäftsstelle weitergegeben hatte und damit zu den Vorwürfen und dem, was sich daraus ergeben hat, sein Beitrag geleistet hat.

Zu dem am Folgetag vereinbarten Termin mit der 1. Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden ist er nicht erschienen. Eine halbe Stunde vor der Ankunft der beiden Damen hatte er alle Sachen aus seinem Büro ausgeräumt und ist gegangen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an dieser Stelle weder Ross noch Reiter namentlich nennen und auch nicht weiter auf ergriffene oder noch zu ergreifende Maßnahmen eingehen. Dem steht der Datenschutz entgegen. Im Rahmen der nichtöffentlichen Delegiertenversammlung, in der die Anwesenden zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, ist das etwas Anderes.

Kritik zu üben ist das gute Recht eines bzw. einer Delegierten. Dass die Kritik vielleicht nicht immer so aufgenommen wird, wie sich die kritisierende Person das vorstellt, hängt auch von der unterschiedlichen Sicht der Dinge und u.U. auch unterschiedlicher Kenntnis von Hintergründen ab.

Wenn aber massive Vorwürfe erhoben werden, da muss der Verein, der Vorstand, zunächst einmal prüfen, was an diesen Vorwürfen dran ist, bevor er-falls dies erforderlich sein sollte-in die Offentlichkeit geht. Das gebietet die Loyalität- und Treuepflicht gegenüber dem Verein. Wer jedoch bewusst ungeprüfte Informationen weitergibt, von denen er nicht weiß, ob sie vollständig und richtig sind und die Möglichkeit, an der Aufklärung teilzunehmen, verweigert, handelt nicht im Interesse des Vereins, sondern will zulasten des Vereins seinen Willen durchsetzen und nimmt dabei bewusst in Kauf, dem Verein schwer zu schaden. Das wird gegebenenfalls Konsequenzen haben müssen. Das war eine lange und wenig erfreuliche Informationen und es tut uns leid, Sie damit zu belasten. Aber wir vermuten, dass so viele Falschinformationen verbreitet wurden, dass eine Richtigstellung für angebracht hielten. Wir bitten Sie, auch diese Information nur innerhalb der dPV zu halten.

Die dPV steht auf guten Füßen. Wir werden uns durch Menschen, denen das, was sie um jeden Preis durchsetzen wollen, wichtiger ist als die dPV mit ihren wichtigen sozialen Anliegen, nicht aus der Ruhe bringen lassen. Wenn Fehler passieren, werden sie wieder gut gemacht. Fehler sind allzu menschlich, das weiß jeder von Ihnen. Bewusste Schädigung hingegen ist nicht wieder gutzumachen.

In der dPV wird es weitere, vielleicht bald auch aktuelle Informationen geben.

Mit freundlichen Grüßen

Kaminski (1. Vorsitzende)