Umgangsformen

Der Ton ist rau in der dPV.

Etliche Veröffentlichungen fallen durch völlige Abwesenheit von Begrifflichkeiten in der Selbsthilfe des 21. Jahrhunderts auf. Statt dessen transportiert die Seite Die dPV in Zahlen mit einigen passiv aggressiven Formulierungen ein verstörendes Bild.

Der Patient soll anerkennen und befolgenEin wesentliches Anliegen ist es, die Patienten mit Informationen zu versorgen und ihr Selbstbewußtsein so zu stärken, daß sie die therapeutischen Bemühungen der Ärzte in kritischer Partnerschaft anerkennen und befolgen.
derzeit lebende PatientengenerationWir fördern vor allem patientennahe Projekte, bei denen die Aussicht besteht, daß die derzeit lebende Patientengeneration noch davon profitiert.
Erproben von ArzeneimittelnErprobung von Arzneimitteln: Die Stellung des Patienten in der Beziehung zwischen Arzt und Industrie muß verbessert werden.
Die Patienten haben es schwer,
fürchten sich,
man kann sie vorbereiten,
systematisch üben, 
Psychologische Stärkung der Patienten: Parkinson-Patienten haben es im Umgang mit Ärzten, Behörden und anderen Institutionen besonders schwer. Sie fürchten sich vor allem vor Streß-Situationen, in denen sich ihre Symptome deutlich verstärken können. Darauf kann man sie vorbereiten, indem solche Situationen mit Psychologen systematisch geübt werden. Hier helfen aber auch die geschulten Regionalleiter der dPV.

Fühlt sich „der Patient“ bis hierher unverstanden, nicht wahrgenommen oder unzureichend gewertschätzt, dann sollte er sich dringend aus der dPV ausschließen lassen. Hier wird nichts dem Zufall überlassen. Mehr Zuwendung erfährt er nicht mehr.

Der Angst- und Schrecken-Paragraf 6.5.3 – Rache ist Blutwurst

„…die Mitgliedschaft wird beendet – 6.5.3 durch Ausschluss.“

 „…so kann es…ausgeschlossen werden.“

 „…Beschluss des Vorstandes im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Landesvorstand…“

Ach hier wird die wichtige Rolle der Landesverbände unterstrichen. Aber die wurden ja aufgelöst.

„Handelt ein Mitglied in gröblicher oder nachhaltiger Weise gegen das Ansehen und die Interessen der Vereinigung oder einer ihrer Gliederungen oder verletzt es deren Satzung, so kann es durch Beschluss des Vorstandes im Zusammenwirken mit dem jeweiligen Landesvorstand ausgeschlossen werden.“
„Ein solcher Verstoß liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Mitglied sich an der Gründung einer Vereinigung beteiligt oder ihr als Mitglied angehört, die gleiche oder eine der Parkinson Vereinigung ähnliche Zielsetzung verfolgt.“
„Dem Mitglied ist vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“
„Der Ausschluss ist dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Vom Zeitpunkt der Zustellung des Ausschlussbeschlusses ruhen die Rechte des Mitgliedes.“
Das ausgeschlossene Mitglied kann gegen den Beschluss innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung Berufung bei der Delegiertenversammlung einlegen.
„Die Berufung ist durch eingeschriebenen Brief an den Vorstand zu richten.“

Halten wir fest: Bei Verstoß gegen die Satzung, beschäftigen sich der:
Vorstand
Landesvorstand
Delegiertenversammlung und noch einmal der
Vorstand mit dem Fall.
Das bedeutet allerdings auch, überall dort, wo es keinen Landesverband gibt, kann aus oben genannten Gründen niemand ausgeschlossen werden.
Bei dem Projekt Auflösung der Landesverbände ist niemand zu konsultieren, nicht einmal das höchste Organ – die Delegiertenkonferenz.