Vorgabe des dPV Landesverbandes BW an Herr G. Schwarz
In Anbetracht der Tatsache, das gegen Gegen den Geschäftsführer der dPV, und den sonstigen geschäftsführenden Vorstand der dPV, bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf
eine Strafanzeige vorliegt, nachvollziehbar.
liegt der Redaktion vor