Bochum den 04.05.2023
An die Mitglieder des Bundesvorstandes, -beirates, Landesbeauftragte und -vorstände, Regionalgruppen und JuPa DPV
Sehr geehrte Damen und Herren,
es tut uns außerordentlich leid, Sie erneut mit einer Richtigstellung belästigen zu müssen, aber offensichtlich haben sich drei Personen zusammengetan, um massiv Front gegen die dPV zu machen. ( nicht gegen die DPV, sondern gegen die Missstände in der dPV. Und zwar mit den Mitteln des Rechtes)
Nach den beiden Vorstandsmitgliedern, von denen eines nach eigener Aussage inzwischen Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet hat, (nicht nur Anzeige, sondern Strafanzeige gegen den Geschäftsführer sowie gegen den sonstigen geschäftsführenden Vorstand)
hat nun auch Herr einen von ihm so formulierte/n Antrag/Klage gegen die dPV beim Amtsgericht Neuss eingereicht. In diesen Antrag oder Klage, da legt er sich nicht fest, fordert er, dass der Vorstand gerichtlich dazu verpflichtet wird, ihm allein als Mitglied und Delegierte der dPV alle Vermögensbestandteile des Vereins, insbesondere die Konten der Regionalgruppen offen zu legen.
Da er mit entsprechenden Forderungen bereits in den dafür zuständigen Delegiertenversammlungen gescheitert ist, da die Delegiertenversammlungen stets mit großer Mehrheit seine Anträge abgelehnt hat, versucht er nun auf diese Weise sein Begehren gegen Ihre Entscheidung, die Entscheidung der Delegierten, gerichtlich durchzusetzen. (Soweit, so richtig, denn die Auffassung der Rechtsprechung ist hier: Ein Mitglied muss alle Auskünfte erhalten, die es benötigt, um sein Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechte kompetent wahrnehmen zu können. Dieser Einzeleinspruch ist einklagbar. Er kann also nicht per Beschluss der MV abbedungen werden.)
Wie in dem Schreiben des Vorstandsmitglieds, über das wir in unserem Schreiben vom 02.Mai 2023 berichteten, enthält auch das Schreiben von Herrn an das Amtsgericht Neuss eine Fülle von Vorwürfen und Forderungen, ohne Hinweis auf die zuvor zu diesem Thema gefassten Entscheidungen der Delegiertenversammlung gegen seine Anliegen und ohne Hinweis darauf, dass bisherige Prüfungen des Finanzamtes ohne Beanstandungen blieben. (Weil es rechtlich nicht relevant ist)
Von den Regionalgruppen spricht er in seinem/r Antrag/Klage als „Repräsentanzen“ und „Ausgliederungen“, obwohl die Satzung von regionalen Gliederungen spricht und der vereinsrechtlich korrekte Begriff solcher Gliederungen „unselbstständige Untergliederung“ ist. Denn die Regionalgruppen werden nicht ausgegliedert, sondern sind als Untergliederung des Gesamtverbendes ein wichtiger Bestandteil der dPV.
Weiter spricht er in seinem Schreiben von Mitgliederversammlung und Mitgliedern, obwohl die dPV seit den vielen Jahren, die Herr dem Verein angehört, seine Beschlüsse stets in einer Delegiertenversammlung fasst.
Die Teilnehmer der Delegiertenversammlung werden von ihm in seinem Schreiben als „unheilbar erkrankte Patientenkohorte“ bezeichnet. Genau formuliert er: „Es ist durchaus nicht nur eine moralische, sondern eine juristische Verfehlung, einer unheilbar kranken Patientenkohorte hier mit „Halbwahrheiten“ und „kalkuliertem Verschweigen“ einen vermeintlichen Vorteil im Wege einer wirtschaftlich stabilen Interessenvertretung zu verschaffen.
Dass der Begriff der „Kohorte“ heutzutage bildungssprachlich eher als abwertend betrachtet wird, scheint im entweder unbekannt oder gleichgültig zu sein, auch wenn der Begriffe natürlich einen geschichtlichen und sprachlichen Hintergrund hat.
Der Begriff „Kohorte“ hat seinen Ursprung im antiken Rom und bezeichnete dort eine militärische Einheit. Eine Kohorte bestand normalerweise aus etwa 500 bis 600 Soldaten und war Teil einer römischen Legion. Der Begriff wurde später auch auf andere Bereiche angewendet, um eine Gruppe von Menschen oder Dingen zu beschreiben, die gemeinsame Merkmale oder Eigenschaften teilen.
In der heutigen Zeit wird der Begriff „Kohorte“ in verschiedenen Zusammenhängen verwendet. In der Sozialwissenschaft bezeichnet er beispielsweise eine Gruppe von Menschen, die gemeinsam in einer Studie untersucht werden. In der Epidemiologie wird der Begriff verwendet, um eine Gruppe von Personen zu beschreiben, die ein gemeinsames Merkmal teilen, wie zum Beispiel das Geburtsjahr oder die Exposition gegenüber bestimmten Risikofaktoren.
Auch wegen dieses Schreibens macht sich der Vorstand, abgesehen vielleicht von den Personen, die ihn seit geraumer Zeit mit Vorwürfen überschütten, schon aufgrund seiner in vielerlei Hinsicht vereinsrechtlich falschen Darstellungen und Wertungen keine Gedanken.
Heute nun geht Herr noch einen Schritt weiter mit dem Antrag an den Vorstand, so schnell wie möglich eine außerordentliche Delegiertenversammlung einzuberufen und fordert seine „Kollegen und alle Landesbeauftragten und Regionalleiter der dPV auf, sich der Forderung nach einer außerordentlichen Delegiertenversammlung anzuschließen.“
Die gleichfalls in vergleichbaren Positionen tätigen Frauen werden von dieser Aufforderung offensichtlich nicht umfasst. Sie mögen diese Feststellung vielleicht für spitzfindig halten, aber wenn man von einem Dreiergremium seit Monaten mit den wüstesten Behauptungen und Unterstellungen auf der Basis falsch oder unvollständig weitergegebener Informationen traktiert wird, dann fallen einem solche Dinge vielleicht eher ins Auge, auch weil auch sie eine bestimmte menschliche Haltung dokumentieren.
Dass Herr seiner vereinsöffentlich gemachten Aufforderung dem vereidigten Wirtschaftsprüfer Dr. persönlich unter TOP 5 seiner Tagesordnung vorwirft, unvollständige Wirtschaftsberichte durch sein Büro vorgelegt zu haben, erfüllt strafrechtlich gesehen zumindest den Tatbestand der Üblen Nachrede, wenn nicht gar der Verleumdung. Wir werden Herrn Dr. aufgrund des Umstands, dass das Schreiben die Vereinsöffentlichkeit erreicht hat, darüber unterrichten. Welche Konsequenzen das Büro daraus zieht, wird Herr ggf. zu verantworten haben
Weiterhin enthält die Tagesordnung Punkte, die rechtlich nicht umsetzbar sind, wie z.B. der Widerruf einer Kündigung. Die Delegiertenversammlung darf nicht über Dinge entscheiden, die dem Geschäftsführungsorgan Vorstand zugewiesen sind. Zudem ist diese Entscheidung nach entsprechender Beratung aufgrund verschiedener arbeitsrechtlicher Vorgänge gefallen, die wegen des Datenschutzes Herrn nicht bekannt sein können.
Interessant im Hinblick auf die Forderung von Herrn weiterhin zwei weiter Dinge. Einmal der Umstand, dass ausgerechnet dem Vorstandsmitglied, das mit Herrn auf gleicher Seite kämpft“, Fehler in diesem Schreiben auffallen, die er den Landesdelegierten in NRW gleichzeitig mit seinem Bekenntnis zur Unterstützung dieser Forderung am heutigen Tag zur Kenntnis gegeben hat.
Unklar was gemeint ist, aber hier scheint ein Nerv getroffen.
Als zweites stellt sich die Frage: Warum die Eile? Sind sich die Herren ihres/r Antrags/Klage und Anzeige, so wenig sicher, dass sie schon vor dem Ende der nur vielleicht startenden Ermittlungen und ohne Aufklärung faktische Verhältnisse in ausschließlich ihrem Sinne schaffen wollen?
Denn dass es tatsächlich zu einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft und nicht zu einer Einstellung kommt oder zu einem Beschluss/Urteil ist angesichts der fragwürdigen und ungeprüften Anschuldigungen und deren Fehlerhaftigkeit mehr als fraglich.
Wir fragen uns natürlich auch, warum haben es die drei Personen, die angeblich seit Jahren auf Fehler und Missstände hinweisen, obwohl der Verein nach wie vor bei Bundesbehörden und Sponsoren akzeptiert, steuerrechtliche unbelastet ist und gute Arbeit geleistet hat und tut, es so eilig, innerhalb von wenigen Wochen den Verein regelrecht aufzumischen.
Es reicht ihnen nicht, versucht zu haben, einen Keil in den Vorstand zu treiben. Auch nicht, dass sie durch ihre ungeprüften Anschuldigungen, deren Beteiligung an der Aufklärung sie sich verweigert haben und durch die dazu verbreiteten Unwahrheiten große Unruhe in den Verein gebracht zu haben. Das darunter die Arbeit in allen Bereichen beeinträchtigt wird, weil sich jeder fragt, was um Himmels willen an diesen Vorwürfen dran ist, hat bereits jetzt zu einem großen Schaden im Verein geführt. Dass sie damit in ganz erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen haben, versteht sich von selbst.
Denn im Interesse des Vereins und die Pflicht der beiden Vorstandsmitglieder wäre es gewesen, sich – wie es die anderen Vorstandsmitglieder getan haben – an der Aufklärung der Vorwürfe zu beteiligen und danach die ggf. erforderlichen Schritte zu ergreifen.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie würden von einigen Personen auf einmal wegen angeblicher Verfehlungen an den Pranger gestellt und Sie bekämen nicht die Chance, sich dazu zu äußern und die falschen Anschuldigungen auszuräumen. Was würden Sie tun? Weglaufen oder im Interesse des Vereins um Aufklärung bemüht sein.
Also noch einmal die Frage: Warum die Eile, wenn alles seit Jahren im Wesentlichen und durch die überragende Mehrheit in der Delegiertenversammlung unterstützt, gut gelaufen ist und nur und durch lediglich drei Personen auf einmal massiv gegen die Interessen der dPV verstoßen wird.
Noch einmal zur Verdeutlichung. Es sind lediglich drei Personen, die all dies bewirken.
Wir haben bereits in unserem gestrigen Schreiben an Sie mitgeteilt, dass wir mit und ohne Unterstützung dieser drei Personen, die von diesen getätigten Vorwürfe, in der nächsten Delegiertenversammlung mit Ihnen allen sachlich besprechen und aufklären werden. Dazu werden wir uns die Zeit nehmen, die dazu erforderlich ist und wenn es Stunden dauert. Dies werden wir bei der Planung der Delegiertenversammlung entsprechend berücksichtigen.
Wir hoffen sehr, dass wir, soweit erforderlich, bis dahin mit Staatsanwaltschaft und Gericht eine Aufklärung der Vorwürfe vornehmen konnten und Sie dann über den aktuellen Stand in dieser Angelegenheit unterrichten können.
Vorschnelle Aktionen sind nicht sinnvoll und schaden dem Verein noch mehr als bereits geschehen.
Wir weisen noch einmal darauf hin. Es sind lediglich drei Personen, die dieses Szenario zum Schaden der dPV inszeniert haben. Es mag den einen oder andern geben, der dies unterstützt. Wir sind jedoch der festen Überzeugung und bekommen entsprechende Rückmeldungen, dass es nicht die große Mehrheit der Mitglieder und Delegierten ist.
Wir können Sie daher nur bitten nicht auf die Vorwürfe und Forderung zu hören, solange sie nicht die Möglichkeit hatten, sie selbst zu prüfen. Diese drei Personen verfahren mit ihren endlosen Mails und Posts ausschließlich nach dem Prinzip, man muss nur lange genug mit Dreck werfen, dann bleibt schon etwas hängen. Dabei geht es Ihnen nur darum, sich ohne Rücksicht auf die dPV und die Menschen, die ihn seit vielen Jahren erfolgreich geführt haben mit ihren Forderungen durchzusetzen, egal wie sehr sie dem Verein damit schaden.
(aben Sie also bitte noch etwas Geduld, das Ergebnis der angestrengten Verfahren wird hoffentlich bald, spätestens zur Delegiertenversammlung vorliegen und die Aufklärung all der Dinge, die Ihnen in den letzten Tagen zugetragen wurden und durch die drei möglicherweise auch noch in den nächsten Tagen zugetragen werden, werden vorbehaltlos in der Delegiertenversammlung, die bereits in knapp vier Monaten stattfinden wird, geklärt werden.
Wir werden mit den Bundes- und Landesbeauftragten bereits Ende Mai die Vorwürfe ausführlich besprechen und aufklären.
Für die Mehrheit des Vorstands.
Mit freundlichen Grüßen
Magdalene Kaminski (1. Vorsitzende)
gez. Beate Kahlau (2. Vorsitzende)