retardiert

Leben-mit-Zukunft!

Einleitung eines Minderheitenbegehren nach § 37 BGB zum Zwecke der Durchführung einer außerordentliche Mitgliederversammlung 2020 der Regionalgruppe Berlin der Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.

Während des Lockdowns blättere ich in einigen dPV Journalen  „Leben mit Zukunft“.
So erfuhr ich aus Heft 4/2019 z.B., dass der Hertie Preis des Jahres an die JuPa Rheinland-Pfalz ging. Gerhard Schumann, Leiter der Regionalgruppe München wurde vom Bundespräsidenten auf Schloss Bellevue empfangen, gleich hier um die Ecke. Und am 16. Oktober 2019 versammelte die Regionalgruppe Moers 80 PatientInnen und Angehörige zum Thementag Parkinson.

Willi Scholl, Bundesbeauftragte des dPV für JuPa, trägt Verantwortung für ungefähr 1200 Jungerkrankten.
Gerhard Schumann kann auf eine stattliche Mitgliederzahl von 600 MünchnerInnen verweisen. Bei einer Einwohnerzahl von 1.484.226 (2019) eine beachtliche Leistung.
Und Moers, mit einer Einwohnerzahl von 103.902 (2019), gelingt es 80 PatientInnen und Angehörige an einem Tag zu versammeln.

Und Berlin? Uns gehört die Zukunft. Im November 2019 ging der Zukunftspreis der PSD Bank, dotiert mit 8000 €, an die Deutsche Parkinson Vereinigung e.V.- Regionalgruppe Berlin. Überreicht durch die Gesundheits Senatorin unserer Stadt. (Dem Vorstand und der Geschäftsführung sei an dieser Stelle ausdrücklich für die Bewerbung gedankt) 

8000 €, ne Menge Geld für, ja für wie viele eigentlich? Wie viele Mitglieder hat denn eigentlich die Regionalgruppe Berlin? Wenn die Zahl stimmt, dann hat die Hauptstadt 400 dPV Mitglieder.

In der ersten Ausgabe März 2020 von „Spenden transparent“, schreibt unsere 1. Vorsitzende, dass nach seriösen Schätzungen rund 500.000 Menschen in Deutschland leben, die an Parkinson erkrankt sind. 500.000 Menschen, das ist wirklich viel. Auf Berlin umgerechnet hieße das, dass bei 3.669.491 Millionen Einwohner (2019) in unserer Stadt ungefähr 22.000 Parkinson Erkrankte Leben. Insofern stimmt der Satz der Projektbeschreibung des Zukunftspreises, Zitat: „Es werden immer mehr, die zu uns kommen. Vor allem werden sie immer jünger“.

Leben-mit-Zukunft! – wie kann diese Zukunft aussehen? Ist das Erreichte schon das Erreichbare? Dem Zukunftspreis verpflichtet, laden wir alle dPV Mitglieder ein, dies auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung zu diskutieren.

Wir baten den Regionalleiter, uns bis zum 1. November 2020 den Termin mitzuteilen.

Aus dem Anschreiben vom 28.08.2020:

An den Regionalleiter der Regionalgruppe Berlin der Deutsche Parkinson Vereinigung (dPV)
Dr.– Ing. Manfred Ernst, Liebermann Straße 30 C, 13088 Berlin

Berlin, 28.8.2020

Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung durch eine Minderheit (§ 37 BGB)

Grund für die Einberufung:

 Es hat schon sehr lange keine Mitgliederversammlung gegeben.

Zweck für die Einberufung: Verhandlung der Tagesordnungspunkte 1 – 6.

1.: Durchführung eines Sommerfestes für alle Mitglieder, Angehörige und UnterstützerInnen der Regionalgruppe Berlin in 2021

2.: Gründung einer Selbsthilfegruppe „Neurologisches Bewegungstraining“
Im Sinne § 2.9 der Satzung. (Förderung von Parkinson Gymnastikgruppen in eigene oder fremde Trägerschaft)

3.: Gründung einer Selbsthilfegruppe „Arbeit und Parkinson?!“
Im Sinne § 2.1 der Satzung (Beratung und Betreuung von Parkinson Kranken und ihren Angehörigen) sowie § 2.10 (Stärkung der Zusammengehörigkeit der Mitglieder und Förderung der gegenseitige Hilfsbereitschaft)

4.: Gründung einer Selbsthilfegruppe „neurologische Projektgruppe“

Im Jahresbericht 2014 der ersten 1. Vorsitzenden heißt es unter 13. Verbandsentwicklung, Zitat: „…Die damit notwendige verbundene Langfristigkeit wird jedoch von vielen Menschen negativ betrachtet. Die Menschen die sich ehrenamtlich engagieren wollen, sind heute nur noch bereit, sich kurzfristig im Rahmen eines bestimmten Projekte zu engagieren…“. Mit der Gründung dieser Projektgruppe soll diesem veränderten Mitgliederverhalten Rechnung getragen werden.

5.: Überarbeitung des „Angst und Schrecken“ Paragraphen 6.5.3 der Satzung der dPV
Die jetzige Regelung, die zum Ausschluss eines ordentliches Mitglied führen kann,

Zitat: „Ein solcher Verstoß liegt jedenfalls dann vor, wenn ein Mitglied sich an der Gründung einer Vereinigung beteiligt oder ihr als Mitglied angehört, die gleiche oder eine der Parkinson Vereinigung ähnliche Zielsetzung verfolgt.“,
steht im Widerspruch zum § 2.7, „Zusammenarbeit mit Vereinigungen gleicher oder ähnlicher Zielsetzung im in und Ausland.“,

sowie dem § 3 Kooperative Mitgliedschaft: „Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben kann die dPV Mitgliedschaften in anderen nationalen und internationalen Organisationen begründen, die eine ähnliche Zielsetzung wie die dPV verfolgt“.

6.: Gründung des Landesverbandes „Deutsche Parkinson Vereinigung e.V., Landesverband Berlin“